Erläuterungen und Schadenbeispiele
Eine Betriebs-, Berufs- oder Vereinshaftpflichtversicherung schützt sowohl den Unternehmer/Verein als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadensersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Versicherungsschutz besteht für Personen-, Sach- und daraus resultierender Vermögensschäden.
Schadenbeispiele
UNACHTSAMKEIT:
Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.
MONTAGEFEHLER:
Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT:
Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
Schadenbeispiele
KLASSIKER:
Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 € geschätzt.
ERKENNBAR:
Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 € geschätzt.
PARKPLATZ:
Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines Pkw. Der Eigentümer des Pkw forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 € geschätzt.
Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?
Schadenbeispiele
BRIEF NICHT EINGEWORFEN:
Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und ließ das Schreiben noch drei Tage in ihrem PKW liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.
FAHRLÄSSIGER STEUERBERATER:
Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.
GRUNDSÄTZLICH:
Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozessführung, unwirksame Vertragsgestaltungen, Firstversäumnisse, unvollständige Auskünfte, unterlassende Beantragungen, Nichtweiterleitungen
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz!
Schadenbeispiele
EDV-ANLAGE:
Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen über die Anlage fallen erhebliche Nachbesserungen an.
VERTRAGSABSCHLUSS:
Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.
FUSION:
Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch genommen, die durch die Verschmelzung mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen, Genossenschaft entstanden sind.
FINANZTRANSAKTIONEN:
Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied wegen rechtswidriger Finanztransaktionen persönlich in Regress zu nehmen.
GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER:
Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers entsteht einer GmbH ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz beim GGF.
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z. B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Schadenbeispiele
ARBEITSRECHTSSCHUTZ:
Ein Unternehmen stellt seine Produktion aufgrund veränderter Marktgegebenheiten um. Infolge dieser Entscheidung wird unter anderem auch der Elektroingenieur Herr Samu betriebsbedingt gekündigt. Da gleichzeitig mehrere Werkzeugmacher neu eingestellt werden, hält Herr Samu seine Kündigung für nicht gerechtfertigt und erhebt Kündigungsschutzklage. Ganz gleich, wie das Verfahren ausgeht, muss das Unternehmen die Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung selbst tragen – bzw. eine bestehende Rechtsschutzversicherung
SCHADENSERSATZRECHTSSCHUTZ:
Herr Schnapper ist Chefeinkäufer der Fix&Fertig KG. Auf dem Weg zu einem Zulieferer geriet er unverschuldet in einen Verkehrsunfall und wurde schwer verletzt. Durch den versäumten Termin kam es nicht zu dem für die Fix&Fertig KG äußerst günstigen Geschäftsabschluss und die benötigten Teile mussten anderweitig wesentlich teurer eingekauft werden. Der Unfallverursacher weist die Verantwortung für diese Folge des Unfalls zurück. Die Fix&Fertig KG sieht sich gezwungen, ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
STRAFRECHTSSCHTUTZ:
Beim Hausmeisterservice Fleißig&Fix kommt es zu einem folgenschweren Brand im Lagerhaus. Zwei Mitarbeiter werden mit Rauchvergiftungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Als Ursache des Feuers wird ein defekter Akku ermittelt. Von der Staatsanwaltschaft werden Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Diese richten sich sowohl gegen etwaig beteiligte Mitarbeiter als auch gegen die Geschäftsführung aufgrund eines möglichen Organisationsverschuldens im Hinblick auf Sicherheitsvorschriften und deren Überwachung.
Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.
Schadenbeispiele
FLIESENLEGER:
Einem Fliesenleger wird vorgeworfen, Fliesenreste und Bauschutt des öfteren im Wald entsorgt zu haben. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz eingeleitet. Da sich bei den gefundenen Schutthaufen auch Reste eines älteren Spezialklebers finden, der u. a. sehr gefährliche Chemikalien enthält, wird zusätzlich wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen ermittelt.
GASTWIRTSCHAFT:
In einer Gastwirtschaft fällt kurz vor dem Wochenende die Bierzapfanlage aus. Weil vom Wartungsdienst niemand zu erreichen ist, versucht der Wirt kurzerhand selbst, das Problem zu lösen und die Anlage mit einem aggressiven Reinigungsmittel zu reinigen. Die Getränkeschankanlagenverordnung untersagt dies aber. Ein anonymer Hinweis beim Ordnungsamt führt zu einem Ermittlungsverfahren.
DACHDECKER:
Eine Patientin behauptet, ihr Masseur habe sie während einer Behandlung sexuell belästigt. Gegen den Masseur wird daraufhin ein Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung eingeleitet.
ARCHITEKT:
Die Freude eines Architekten über den erhaltenen Zuschlag eines ausgeschriebenen Schulhausumbaus hält nicht lange an, als die Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf gegen ihn ermittelt, einen leitenden Beamten des städtischen Bauamts bestochen zu haben.
Der gewerbliche Vertragsrechtsschutz bezieht sich auf die Absicherung von Unternehmen und Selbstständigen gegen rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen. Konkret geht es darum, die Kosten für rechtliche Beratung und gerichtliche Auseinandersetzungen abzudecken, die im Rahmen der Vertragsanbahnung, -gestaltung, -durchführung oder -beendigung entstehen können.
Ein gewerblicher Vertragsrechtsschutz kann dabei sowohl für einzelne Verträge als auch für das gesamte Vertragsportfolio eines Unternehmens abgeschlossen werden. Typische Leistungen eines gewerblichen Vertragsrechtsschutzes umfassen beispielsweise die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten, die Prüfung von Vertragsentwürfen und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen.
Schadenbeispiele
VERTRAG MIT DIENSTLEISTER:
Ein Unternehmen hat einen Vertrag mit einem Kunden abgeschlossen, der die Zahlung von Lieferungen oder Dienstleistungen verzögert oder nicht leistet. Ein gewerblicher Vertragsrechtsschutz könnte die Kosten für rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Zahlung abdecken.
FEHLERHAFTER VERTRAG:
Ein Unternehmen stellt fest, dass ein Vertrag, den es mit einem Kunden abgeschlossen hat, ungültig ist, weil er gegen geltendes Recht verstößt. Das Unternehmen kann den Vertrag nicht erfüllen und muss dem Kunden möglicherweise Schadenersatz leisten. Ein gewerblicher Vertragsrechtsschutz könnte die Kosten für rechtliche Schritte zur Begrenzung des Schadens abdecken.
DURCHSETZUNG BEI INSOLVENT DES KUNDEN:
Ein Unternehmen hat einen Vertrag mit einem Kunden abgeschlossen, der später insolvent wird. Das Unternehmen hat noch Forderungen gegen den Kunden, die nicht bezahlt werden. Ein gewerblicher Vertragsrechtsschutz könnte die Kosten für rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Forderungen aus dem Vertrag abdecken.
Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2021 146.363 Straftaten. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.
Versicherte Kosten:
IT-Forensik, Rechtsberatung, Informationskosten, Kosten für Krisenmanagement, Kosten für PR-Beratung, Betriebsunterbrechungsschäden, Lösegeldzahlungen, Wiederherstellungskosten, Sicherheitsverbesserungen
Schadenbeispiele
DOS-ATTACKE:
Ein Onlineshop wird durch eine DDoS-Attacke tausende von Malen immer und immer wieder angefragt bis der Server kapituliert. Da die Attacke über eine komplette Woche fortgesetzt wird, ist der Shop erst nach einigen technischen Änderungen wieder erreichbar.
DATENMISSBRAUCH:
Die Kundendatenbank eines Autohauses wird gehackt. Dabei erbeuten die Täter u. a. sämtliche gespeicherten Kreditkartendaten der Kunden.
DATENSABOTAGE
Ein Virus gelangt durch den Download einer Datei auf den Firmenserver und befällt das Firmennetzwerk. Eine ganze Reihe von Dateien wird dabei unwiederbringlich gelöscht.
DIGITALE ERPRESSUNG:
Hackern gelingt der Zugriff auf Patientenakten. Nach erfolgreicher Kopie der Akten schreiben die Hacker den Praxisinhaber an und drohen mit der Veröffentlichung der Anamnesen mit dem Vermerk der Herkunft. Gegen Zahlung einer Geldsumme bleibt die Veröffentlichung aus.
WAS IST VERSICHERT?
Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privatund Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsverspätung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist.
WELCHE ZUSATZLEISTUNGEN WERDEN GEBOTEN?
• Kreditprüfung (Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung)
• Rechtsschutzfunktion (Übernahme der Kosten, wenn ein Fall vor
Gericht geht. Auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts.)
• Forderungsmanagement
Schadenbeispiele
INSOLVENZ DES ABNEHMERS:
Das mittelständische Unternehmen Eisenherz stellt in der Massenproduktion Schrauben, Nägel und andere Draht- oder Metallstifte her und liefert diese an Kunden des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes aus. Das Unternehmen Möbeling produziert serienmäßig Schränke und Regale. Die Unternehmen Eisenherz und Möbeling haben einen Lieferantenvertrag. Eisenherz liefert regelmäßig Schrauben und Nägel an Möbeling. Firma Möbeling gibt eines Tages die Insolvenz und die absolute Zahlungsunfähigkeit bekannt. Firma Eisenherz hat aber die nächste Lieferung schon hergestellt und auf den Weg gebracht. Damit die Forderung, also die Rechnung der Firma Eisenherz an die Firma Möbeling, nicht uneinbringbar wird und Firma Eisenherz somit einen erheblichen Vermögensschaden erleidet, tritt die Forderungsausfallversicherung ein. Diese übernimmt den Ausfall dieser Forderung und sichert so den Ertrag der Firma Eisenherz.
Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.
Schadenbeispiele
ERKRANKUNG:
Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter.
UNFALL:
Ein Arzt wird bei einer Motorradtour mit Freunden in einen Unfall verwickelt. Dabei zieht er sich zwei Wirbelbrüche zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung begleichen.
EINBRUCH UND VANDALISMUS:
In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.
BRANDSCHADEN:
Bei einem Werkzeugbau ist ein Brandschaden eingetreten, so dass an den Maschinen nicht mehr oder nur zum Teil weitergearbeitet werden kann. Durch die Unterbrechung des Betriebs tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein.
WAS IST VERSICHERT?
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.
BÜRGSCHAFTSARTEN
• Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
• Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
• Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
• Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung.
Schadenbeispiele
KREDITLINIENÜBERSCHREITUNG
Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen, da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei. Bei vorausschauender Planung hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften belasten müssen.
INSOLVENZ
Wurde eine Kapitalgesellschaft zur persönlichen Haftungsbegrenzung gegründet, greift diese in vielen Fällen nicht für Bankkredite. Hier muss der Gesellschafter häufig persönlich haften, um die notwendigen Kredite zu erhalten. Das Bürgschaftsrisiko wird dabei häufig unterschätzt. Bei einer Insolvenz der Baufirma nehmen die Bauherren häufig die Bürgschaften in Anspruch. Mängel werden dann oft „überzogen“ dargestellt und die Möglichkeit der Nachbesserung ist genommen. Wird die Bank in Anspruch genommen, nimmt diese regelmäßig bei den Bürgen (Gesellschaftern) Regress. Bei Bürgschaftsversicherern ist eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.
Beim Factoring gibt es drei Funktionen, die Dienstleistungs-, Delkredere- und Finanzierungsfunktion. Je nachdem, ob die Delkrederefunktion vorhanden ist oder nicht, wird allgemein zwischen echtem und unechten Factoring unterschieden:
Beim echten Factoring werden die Forderungen mit dem Risiko des Forderungsausfalls an den Factor übertragen; alle drei Funktionen einschließlich Delkrederefunktion sind vorhanden.
Beim unechten Factoring verbleibt diese Delkrederefunktion beim Lieferanten. Der Factor ist deshalb nicht der Risikoträger eines Forderungsausfalls.
In beiden Fällen haftet der Lieferant für den Rechtsbestand der Forderungen, trägt also weiterhin das Veritätsrisiko. Da in beiden Fällen durch die Finanzierungsfunktion ein Bankkredit ersetzt wird, handelt es sich beim Factoring stets um ein Kreditsubstitut.
Ziel ist es die Liquidität zu erhöhen und die Zahlungsausfälle zu minimieren.
Der Kunde kriegt idR innerhalb von 2 Werktagen nach Rechnungstellung das Geld auf das Konto der Factingunternehmen kümmert sich ums Inkasso und das Risiko.
Wichtig es müssen factorable Forderungen sein also unstrittige Forderungen im B2B.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die
Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind
• Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT
VERSICHERT?
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.) Allgemeine Ausschlüsse
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, KernenergieIn der Feuerversicherung
• Nutzwärmeschäden
• SengschädenIn der Leitungswasserversicherung
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenv
Schadenbeispiele
NEUJAHR
Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, der in unmittelbarer Nähe zur Schreinerei wohnt, verhinderte am Neujahrstag Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten löste einen Brand in einem Verschnittholzlager aus. Auf Grund der Feiertage war die Firma gründlich von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem entstand ein erheblicher Sachschaden durch Verrußung und das Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten
dauerten mehrere Tage an. Der Schaden wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.
WASSERSCHADEN NACH
UMBAUMASSNAHMEN
Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen Gegebenheiten. Schwere Niederschläge sammelten immense Wassermassen, die aufgrund der geänderten Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle des metallverarbeitenden Betriebes flossen. Die Heizungsanlage wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt zehn Tage. Der Sachschaden wurde auf ca. 14.000 € geschätzt
WAS IST VERSICHERT?
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN
SIND VERSICHERBAR?
• Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
• Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
• Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
• Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
• Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN
SIND U. A. NICHT VERSICHERT?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
• Krieg
• Kernenergie
• Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung)
• Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage(in der Leitungswasserversicherung)
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung)
Schadenbeispiele
DACH EINER LAGERHALLE ABGEDECKT
Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.
EINBRUCH UND VANDALISMUS IM
ZOO- UND ANGELGESCHÄFT
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgegeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren. Weiterhin werden die PCs im Büro zerstört
BRAND IM GEMISCHTWARENHANDEL
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe in Höhe von 1.500 €, kamen auf den Besitzer zehn Tage Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung hinzu
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)
WAS IST VERSICHERT?
Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.
WISSENSWERTES
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND
VERSICHERBAR?
Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch
• Transportmittelunfall
• Brand, Blitzschlag und Explosion
• Höhere Gewalt
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten:
Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND
NICHT VERSICHERT?
Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
• Kernenergie
• Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
• Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter
Schadenbeispiele
BRAND
Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah
stattfindende Messen an. Den Transport zum Auftraggeber übernahm sie selbst. Auf dem Weg zum Kunden fängt der Wagen wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich
schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen
Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug
werden über die Teilkasko erstattet. Der Wert der unbrauchbaren
Ware über die Werkverkehrsversicherung.
UNFALL
Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines
Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und
überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt.
Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware
und Werkzeug auf
EINBRUCHDIEBSTAHL
Nachts wird ein Lieferwagen aufgebrochen und Werkzeug wird entwendet.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit
verbundenen Lagerungen absichern wollen.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SINDNICHT VERSICHERT?
Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
• Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
• Vorsatz
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die unberechtigten Ansprüche ab - notfalls auch gerichtlich.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist Ihre Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung.Der Versicherer stellt Sie als Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverei von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar) sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da Ihre Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.
HAFTUNGSGRUNDLAGE
Als Frachtführer haften Sie bei innerdeutschen Transporten zum einen aus der gesetzlichen Grundlage des HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten (etwa 10 Euro) pro Kilogramm Fracht, zum anderen kann die Haftung durch Individualabrede oder AGB erweitert, aber auch beschränkt werden. Der sogenannte Haftungskorridor liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und 40 Sonderziehungsrechten.Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Straße sind die Haftungsnormen des CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) die Grundlage der Haftung.
AUSSCHLUSS DER HAFTUNG
Ihre Haftung als Frachtführer ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
• Unabwendbarkeit des Schadeneintritts
• Ungenügende Kennzeichnung des Gutes
• Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender
• Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
HAFTUNGSDURCHBRECHUNG
Ist der Schadenfall auf eine Handlung oder das Unterlassen von Ihnen zurückzuführen, kann Ihnen also Vorsatz oder ein qualifiziertes Verschulden nachgewiesen werden, kommt es zu einer sogenannten Haftungsdurchbrechung und die Verkehrshaftungsversicherung ist von der Leistung frei (gem. § 435 HGB). Haftungsdurchbrechung meint, dass die gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Haftungsgrenzen wegfallen und der Frachtführer bis zum vollen Wert der Ladung haftet. Ein qualifiziertes Verschulden liegt dann vor, wenn Sie bewusst leichtfertig in Kauf genommen haben, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintritt.
Schadenbeispiele
BESCHÄDIGUNGEN
Durch einen Kurzschluss am Kühlkompressor fängt Ihr Kühlauflieger Feuer. Ein Teil der Ladung wird durch das Feuer beschädigt. Durch das besonnene Handeln Ihres Mitarbeiters kann dieser den direkten Schaden durch die Flammen geringhalten, aber die Kühlkette wird unterbrochen. Die Ladung muss daraufhin vernichtet werden. Ihre Verkehrshaftungsversicherung kommt für den Schaden auf.
DIEBSTAHL
Für eine kurze Pause halten Sie an einem Autohof. Ihr Fahrzeug ist ordentlich verschlossen. In der kurzen Zeit, in der das Fahrzeug unbeaufsichtigt ist, wird es aufgebrochen und samt der Ladung gestohlen. Derverständigten Polizei gelingt es nicht, den Wagen aufzufinden. Während Ihre Vollkaskoversicherung für den Transporter aufkommt, erstattet Ihre Verkehrshaftungsversicherung die durch den Diebstahl abhanden gekommene Fracht.
Neben der Frachtführer-HP wird oftmals eine Zusatzdeckung Warentransprort eingekauft, da die SZR nicht ausreichen. Meist werden diese vom Sprediteur an den Kunden weitervermittelt.
Meist gibt es eine Leervertrag und abgerechnet wird nach Transport gemäße Beitragsliste vom VR. VN kann dies alles selber machen nach Installation des Verträge
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Sinnvoll für Nutzer elektronischer Geräte.
WAS IST VERSICHERBAR?
Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z. B.:
• Daten- und Kommunikationstechnik
• Bürotechnik
• Mess- und Prüftechnik
• Elektronische Kassen und Waagen
• Bild- und Tontechnik
• Medizintechnik
Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z. B. Festplatten.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen, insbesondere durch:
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
• Wasser aller Art, Feuchtigkeit
• Sturm, Frost, Überschwemmung
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDENSIND U.A. NICHT VERSICHERT?
• Abnutzung und Alterung
• Werkzeuge und Verschleißteile
• Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen
• Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
WO GILT DIE VERSICHERUNG
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko mitversichert.
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
Ersetzt werden in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte,
bzw. deren Reparatur, sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten.
Schadenbeispiele
SOMMERGEWITTER
Während eines Sommergewitters schlug ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung
beschädigte den Server und diverse Arbeitsstationen eines
Architekturbüros. Die Schadenhöhe an der Hardware wurde auf
3.500 € geschätzt. Weitere 1.500 € waren nötig, um die Rechner
neu einzurichten.
MISSGESCHICK
Ein handwerklicher Mitarbeiter einer Firma will auf der Büroetage
des Unternehmens eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter um und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik
Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft
werden.
Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt.
WAS KANN VERSICHERT WERDEN?
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
• Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
• Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
• Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
• bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden durch Diebstahl
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERBAR?
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.
WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann! Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherergemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
Schadenbeispiele
MASCHINENSCHADEN
Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden
Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.
DIEBSTAHL EINER GROSSMASCHINE
Eine Stockzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten
Sieb bleibt über das Wochenende auf der Autobahnbaustelle stehen. Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der
gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl
versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.
MUTWILLIGE ZERSTÖRUNG EINER
MASCHINE
Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung
führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbe
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist das gesamte Montageobjekt – das heißt Konstruktionen aller Art, Anlagen, usw. – ggf. durch gesonderte Vereinbarungen auch die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeug, Kräne, Gerüste oder Baubuden. Zudem können auch „fremde“ Sachen mitversichert werden.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden durch:
• innere Unruhen, Streik, Aussperrung
• radioaktive Isotope
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung
• normale Witterungseinflüsse
• Krieg, Beschlagnahmung, Kernenergie, innere Unruhen
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Der Versicherungsschutz betrifft den vereinbarten Montageplatz.
WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Bei einem Montageobjekt setzt sich die Versicherungssumme aus dem Kontraktpreis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers zusammen. Bei der Montageausrüstung gilt deren Neuwert. Bei fremden Sachen wird eine Entschädigungsgrenze entsprechend der möglichen Gefährdung auf „Erstes Risiko“ versichert.
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
Der Versicherungsnehmer erhält bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache den Zeitwert, abzüglich des Wertes der Reste. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskostenersetzt. In allen Fällen gilt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
SINNVOLLE ERGÄNZUNGEN
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Montageversicherung empfiehlt sich eine zusätzliche Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Diese garantiert den Ersatz der entgehenden Gewinne während der Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens bzw. die Übernahme der laufenden Betriebskosten.
Schadenbeispiele
MONTAGEFEHLER
Bei der Montage einer Turbine in einem Wasserkraftwerk wurde eine Dichtung zu stark angezogen. Die Folge:
Beim Probebetrieb entwickelte sich ein Hitzestau, der zu einem
Brand führte.
SCHWEISSARBEITEN
Bei der Montage eines Blockheizkraftwerks gerät der Motor in Brand, was zu einem Totalschaden führt.
DIEBSTAHL
Nach dem Einsetzen eines Blockheizkraftwerkes in eine Biogasanlage wurde dieses nachts entwendet(Auftragsdiebstahl) und das ebenfalls montierte Rührwerk erheblich beschädigt.
WAS IST VERSICHERT?
Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung etc.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SINDU. A. VERSICHERT?
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:
• Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
• Überspannung, Induktion, Kurzschluss
• Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
• Marder-/Tierbiss
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. NICHT VERSICHERT?
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
• Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.
WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kWp.
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den
Minderertrag. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.
Schadenbeispiele
„SPIELENDE“ KINDER
Kinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine
auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da
die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den
Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden
konnte, gab es keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch.
Der Schaden wurde auf 5.500 € geschätzt.
UNSICHTBAR
Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau
nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im
Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden.
Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was
einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte.
Der Schaden wurde auf ca. 500 € geschätzt.
ERFOLGLOS
Über Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter
zugänglichen Teile einer bereits montierten Fotovoltaikanlage. Die Ermittlungen der Polizei verliefen erfolglos. Der Schaden wurde auf 7.200 € geschätzt.
Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen. Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung. Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen .Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc
Schadenbeispiele
VERKEHRSUNFALL:
Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.
WILDUNFALL:
Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen.
GLASBRUCH:
Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 Euro geschätzt.
HAGELSCHLAG:
Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Transporter der Firma viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 Euro geschätzt.
DIEBSTAHL:
Ein LKW wurde während der vorgeschriebenen Pause auf einem Rasthof abgestellt. Als der Fahrer wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckte er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde.
Bootskasko und Fluss HP, Luftfahrt HP und Kasko also Unfall
Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktzusage
VORTEILE ARBEITNEHMER
• Steuerlich geförderte Altersvorsorge
• Individuelle Gestaltung möglich
• Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
• Nachgelagerte Besteuerung
• Auch für kleine Beiträge gut geeignet
• Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden
VORTEILE ARBEITGEBER:
• Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
• Imageverbesserung
• Motivation und Mitarbeiterbindung
• Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
• Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
• Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
• Bilanzneutral und gut kalkulierbar
• Minimaler Verwaltungsaufwand
• Flexible Produktauswahl
• Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters
Die betriebliche Krankenversicherung ist ein einfach installierbares, hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und die Verweildauer im Krankenstand gesenkt wird. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden. Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten praktischen Nutzen - bei keiner oder nur einer geringen finanziellen Belastung - haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
VORTEILE ARBEITNEHMER:
• Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
• Vergünstigte Konditionen
• Verbesserung der Arbeitszufriedenheit
VORTEILE ARBEITGEBER:
• Imageaufwertung des Unternehmens
• Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung steigt
WEITERER VORTEIL
• So lange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 50 Euro liegen, sind diese steuerfrei. Ein echter Mehrwert also sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.
Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:
• Firmeninhaber
• Mitarbeitende Angehörige
• sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
• Arbeiter
• Auszubildende
• Geringfügig Beschäftigte
WARUM IST DER ABSCHLUSS EINER UNFALLVERSICHERUNG ZU EMPFEHLEN?
• Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen.
• Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20 %. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.
WAS IST VERSICHERT?
Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur
Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. – diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert).In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufung nach
den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) oder B (körperlich tätig) vorgesehen. Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation, gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.
Schadenbeispiele
FINGER WEG
Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung
beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein
Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch
psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine
Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch
auf seine häusliche Unterstützung angewiesen sind. Nun kann er
keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. Der Vorgesetzte
von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem
Tag Zeitdruck ausgeübt hatte.
AUF DER BAUSTELLE
Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich ein Bild ihres
Projekts vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen
Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch, zur Seite zu springen.
Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter
brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der
Gruppenunfallversicherung gab es Schadensersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.
Empfehlenswert ist eine Auslandskrankenversicherung für alle Betriebe und Unternehmer, die Mitarbeiter aus beruflichen Gründen ins Ausland entsenden. Ganz gleich wo sich Angestellte außerhalb Deutschlands aufhalten: Im Bedarfsfall werden alle medizinisch notwendigen Kosten bis hin zum ärztlich verordneten Rücktransport übernommen.
ES WERDEN KOSTEN ÜBERNOMMEN FÜR:
• Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
• Stationäre Krankenhausbehandlung, einschl. Operationen
• Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
• Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
• Überführung bei Tod
BETRIEBSUNFALL:
Ein Mitarbeiter befand sich zum Aufbau einer von seinem Arbeitgeber konzipierten Fräsanlage in Spanien. Während des Probebetriebes kam es zu einem tragischen Betriebsunfall, bei dem der Monteur drei Finger seiner linken Hand verlor. Alle anfallenden Kosten für die Notfall-OP und die anschließende medizinische Versorgung und Betreuung übernahm die vom Arbeitgeber speziell abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung für Mitarbeiter.
VERKEHRSUNFALL:
Zur Montage einer Wasserkraftanlage befand sich ein Mitarbeiter in Ruanda und wurde während eines Ausfluges an einem arbeitsfreien Tag in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem er sich eine stark Schädelverletzung zuzog. Es fielen erhebliche Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport an, da die erforderliche Behandlung vor Ort nicht durchgeführt werden konnte.
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.
KRATZER:
Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die Reparatur seines Pkw geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt.
KINDER VERLETZEN SICH AUF DER BAUSTELLE:
Kinder spielten auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen.
SPAZIERGANG:
Ein Nagelschussgerät fiel vom Dach. Die Maschine fiel auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste sich und traf den Spaziergänger in das Knie. Auch die sofortige medizinische Versorgung und mehrere Operationen konnten nicht verhindern, dass das Bein steif blieb.
GERÜST:
Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, ließ der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das hatte zur Folge, dass das Gerüst an einer Stelle stark absackte und sich mehrere Verstrebungen lösten. Diese fielen auf die angrenzende Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen die Garage des Nachbarn geschleudert. Die Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden beim Bauherren, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:
• Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
• Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
• Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERBAR?
Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:
• ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
• Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
• unbekannte Dritte (Vandalismus)
Zusätzlich versicherbar sind:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Schäden durch Hochwasser
• Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
• Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen
• Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)
• innere Unruhen, Streik und Aussperrung
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?
• Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
• Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
• bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
• Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
• Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
• Fahrzeuge aller Art
• normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
• Krieg, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie
Schadenbeispiele
ZWEITES RICHTFEST
Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor
dem Gebäude platzierte Turmdrehkran wurde für die weiteren
Ausbauarbeiten nicht mehr benötigt. Der Abbau sollte mit
Hilfe eines Autokranes erfolgen. Die Kontergewichte waren
bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage
vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg
und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig
konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein.
Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf
ca. 12.500 € geschätzt.
STARKE UNWETTER IM SOMMER
Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten
eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste
ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca.
20.000 € geschätzt.
BRANDSTIFTUNG
Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet. Der
Rohbau war fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für
den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen. Schnell griffen die
Flammen auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein
Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte
es sich um Brandstiftungen, deren Verursacher jedoch unbekannt
blieben. Da der Bauherr die Gefahr „Feuer“ in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden
vom Versicherer reguliert.
Waldversicherungen
Der Wald in einem Forstbetrieb stellt zum einen die Ware (in Form des geernteten Holzes) und zum anderen das wichtigste Produktionsmittel ("Maschine") zur Produktion des Holzes dar. Ein Großschaden würde dieses Produktionsmittel für Jahrzehnte (Umtriebszeit) eliminieren und damit die Nachhaltigkeit der Produktion im betroffenen Forstbetrieb gefährden.
Schadenbeispiele
Waldbrandversicherung
Mit Hilfe der Entschädigung kann der Waldbesitzer die enormen Verluste nach einem Waldbrand kompensieren. Denn erstens bleiben erwartete Verzinsungen für die in der Vergangenheit getätigten Investitionen (z.B. Bestandsbegründung und -pflege) aus. Und zweitens fallen Kosten für Löscharbeiten, Abräumung und die waldgesetzlich vorgeschriebene Wiederaufforstung an.
Wald-Sturmversicherung
Auch bei Sturm trifft es den Waldbesitzer doppelt: Immer häufiger sorgen große Sturmereignisse für einen Preissturz auf den Holzmärkten. Außerdem entsteht im Forstbetrieb ein Schaden durch die unplanmäßige Nutzung des teilweise unreifen Holzes. Beides kann mithilfe der pauschalen Entschädigungen finanziell besser abgefedert werden.
Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
Wenn z.B. bei Forstarbeiten oder auf Waldwegen etwas passiert, muss der Waldbesitzer mit Schadenersatzansprüchen rechnen. Hier bietet die Betriebshaftpflichtversicherung entsprechenden Schutz. Mit Leistungen im Schadenfall - oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Veranstaltungstechnik
Veranstaltungsausfall
Veranstaltungs-Rechtsschutz
Veranstaltungshaftpflicht
Ausstellungsversicherung
Betriebshaftpflicht
Veranstalter haftet fasst immer^^
Eine Messe- bzw. Ausstellungsversicherung bietet sich für alle Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.
Mitversichert sind
-Schäden durch Streik, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen während des Transportes
-Persönliches Eigentum der Standbeauftragten bis 3.000 Euro je Person während des Aufenthaltes auf der Messe (außer Geld, Wertpapiere, Wertsachen, Fahrkarten, Urkunden/Dokumente)
- Kosten der Reise, wie z.B. Frachtkosten, Kosten am Ausstellungsort
-Kosten für Montage und Demontage im Rahmen der Versicherungssumme
-Lagerungen vor Beginn oder nach der Beendigung der Ausstellung
-Auf- und Abbau bis zu insgesamt 60 Tagen Express-/Luftfrachtmehrkosten bis zu 2.500 Euro
-Kosten für provisorische Reparaturen
u.v.m.
Mitversicherbar sind gegen einen Zuschlag und entsprechender Franchise:
Ausstellungsgüter in Zelten oder im Freien gegen Sturm
HP, TK & VK Deckung für Werkstattfahrzeuge oder nicht zugelassen Kfz. Rotes Kennzeichen!