Was kann Ihrer Firma zustoßen?
Eine Betriebs-, Berufs- oder Vereinshaftpflichtversicherung schützt sowohl den Unternehmer/Verein als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadensersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Versicherungsschutz besteht für Personen-, Sach- und daraus resultierender Vermögensschäden.
Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.
Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.
Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.
In einer Großbäckerei lösen sich kleine Teile der Maschine ab. Die Praktikantin Annika bemerkt nicht, dass sich Metallteile unter den Teig gemischt haben. Das verunreinigte Brot gelangt in den Handel. Einige Kunden fordern daraufhin Schadensersatz, da sie nach dem Verzehr unter gesundheitlichen Problemen – wie Magenschmerzen – litten. Die Versicherung kam für die berechtigten Schadenersatzforderungen auf.